Zweitmeinung
Orthopädie

Unabhängig. Ohne Operationsinteresse.
Für die beste Entscheidung für Ihre Gesundheit.

Zweitmeinung Orthopädie in München-Bogenhausen

Sie haben eine Diagnose erhalten und Ihr Arzt empfiehlt eine Operation – vielleicht einen Gelenkersatz, eine Wirbelsäulen-OP oder einen anderen orthopädischen Eingriff. Und Sie sind nicht sicher, ob das wirklich notwendig ist? Dieses Gefühl ist berechtigt. Sie haben jedes Recht, eine zweite Meinung einzuholen.

Laut einer Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors der Barmer GEK und der Bertelsmann-Stiftung änderten 70 % der Patienten, die eine unabhängige Zweitmeinung einholten, anschließend ihre ursprüngliche Entscheidung. Rund 90 % der Betroffenen konnten den geplanten operativen Eingriff letztlich durch eine konservative Therapie vermeiden.

Das bedeutet nicht, dass Operationen grundsätzlich falsch sind. Aber es zeigt: Viele orthopädische Eingriffe werden empfohlen, bevor alle konservativen Möglichkeiten wirklich ausgeschöpft wurden. Eine Zweitmeinung schafft hier Klarheit.

Wann ist eine Zweitmeinung besonders sinnvoll?

Ihnen wird zu einer elektiven (nicht notfallmäßigen) Operation geraten
Die empfohlene OP ist schwerwiegend (Knieprothese, Wirbelsäulen-OP, Schulter-OP)
Sie haben das Gefühl, konservative Alternativen wurden nicht ausreichend geprüft
Nach einer Operation leiden Sie weiter unter Schmerzen ohne Verbesserung
Verschiedene Ärzte gaben Ihnen unterschiedliche Diagnosen oder Empfehlungen
Unser Behandlungsprinzip

Wir behandeln das gesamte Spektrum: Kniearthrose (Gonarthrose), Meniskusschäden, Kreuzband- und Bänderverletzungen, Knorpelschäden, Sehnen- und Schleimbeutelerkrankungen sowie Fehlstellungen. Unser multimodales Konzept kombiniert die wirksamsten konservativen Methoden individuell.

Was wir prüfen & wie die Zweitmeinung abläuft

Schritt für Schritt zu einer fundierten, unabhängigen Einschätzung:

1
Unterlagen zusammenstellen
Fordern Sie bei Ihrem bisherigen Arzt alle relevanten Befunde an: MRT- oder CT-Bilder (idealerweise digital oder auf CD), Röntgenaufnahmen, Arztbriefe und Operationsberichte. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe Ihrer Unterlagen.
2
Termin vereinbaren
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über atos-orthomedis.de. Bringen Sie alle Unterlagen mit oder senden Sie uns diese vorab zu. Für Patienten, die nicht nach München kommen können, bieten wir eine Videosprechstunde an.
3
Ausführliche Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Geschichte, Ihre Beschwerden, Ihre Fragen und Bedenken. Wir prüfen Befundprüfung & Diagnose, Operationsindikation nach Leitlinien, konservative Alternativen und ziehen bei Bedarf Radiologie oder Neurologie hinzu – alles direkt in unserer Praxis.
4
Konkrete Empfehlung & schriftliche Dokumentation
Sie erhalten eine verständliche, schriftlich dokumentierte Einschätzung – mit klarer Aussage zur Frage, ob die empfohlene Operation notwendig ist, und einem konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Abrechnung auf privatärztlicher Basis nach GOÄ. Bei planbaren Eingriffen wie Knie- oder Hüftprothese haben gesetzlich Versicherte ggf. Anspruch auf Kostenübernahme (§ 27b SGB V) – bitte vorab mit Ihrer Kasse klären.

FAQ zur orthopädischen Zweitmeinung

Ja, absolut. Sie müssen Ihren behandelnden Arzt nicht um Erlaubnis bitten. Sie haben das Recht, jederzeit einen anderen Arzt aufzusuchen und eine zweite Meinung einzuholen. Ihr bisheriger Arzt ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch alle Unterlagen auszuhändigen.
Rechnen Sie mit mindestens 45 bis 60 Minuten – manchmal auch länger, je nach Komplexität des Falls. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall verdient: für die Befundanalyse, die klinische Untersuchung und ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihren Fragen.
Bringen Sie alle vorliegenden Unterlagen mit: Bildgebung (MRT, CT, Röntgen – idealerweise digital oder auf CD), Arztbriefe, Befundberichte und Operationsempfehlungen. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser kann unsere Einschätzung sein.
Ja. Wenn die Anreise nach München-Bogenhausen nicht möglich oder zu beschwerlich ist, bieten wir eine Zweitmeinung per Videosprechstunde an. Senden Sie Ihre Unterlagen vorab digital zu, damit wir uns diese sorgfältig vorbereiten können.
Dann geben wir Ihnen das klar und transparent zurück – mit einer Erklärung, warum die Operation aus unserer Sicht notwendig ist und was Sie dabei erwartet. Eine Zweitmeinung ist keine Garantie dafür, dass eine OP vermieden werden kann. Sie ist eine Garantie dafür, dass Sie eine fundierte, unabhängige Einschätzung erhalten – was auch immer diese ergibt.
Ja. Wenn unsere Zweitmeinung ergibt, dass eine konservative Behandlung sinnvoll und aussichtsreich ist, können wir diese direkt bei ATOS orthomedis durchführen. Sie müssen nicht wieder von vorn anfangen – wir kennen Ihren Befund, und unser Team kann die Therapie nahtlos weiterführen.
Bei bestimmten planbaren Operationen – darunter Knie- und Hüftprothesen – haben gesetzlich Versicherte unter Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung (§ 27b SGB V). Einige Kassen übernehmen die Kosten auch darüber hinaus kulanzweise. Die Abrechnung bei ATOS orthomedis erfolgt nach GOÄ – wir informieren Sie gerne im Vorfeld transparent.
Wir bemühen uns, Patienten, die vor einer geplanten Operation stehen und eine Zweitmeinung benötigen, zeitnah einen Termin anzubieten. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über atos-orthomedis.de – wir finden gemeinsam einen Termin, der zu Ihrer Situation passt.